AGB
Bestimmte in unserem Sortiment angebotene Produkte werden ausschließlich als Einzelhandelsverkaufsartikel vertrieben. Diese Produkte verfügen nicht über eine Hilfsmittelnummer und sind nicht zur Abgabe oder Abrechnung im Rahmen der Hilfsmittelversorgung gemäß den jeweils geltenden MDR-Vorgaben bestimmt. Gründe hierfür können insbesondere optische Abweichungen, geringfügige Mängel oder Kennzeichnungsabweichungen am Produkt oder an der Verpackung sein. Die Produkte sind voll funktionsfähig und in ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung nicht eingeschränkt. Eine Abrechnung über Rezept oder Krankenkasse ist ausgeschlossen.
B-Ware / Einzelhandelsverkaufsartikel
Als B-Ware oder Einzelhandelsverkaufsartikel gekennzeichnete Produkte können optische Abweichungen aufweisen.
Hierzu zählen insbesondere Farbabweichungen, optische Unregelmäßigkeiten im Material oder Kunststoff sowie geringfügige optische Mängel.
Diese optischen Abweichungen sind produkt- und preisbedingt, wurden vor Vertragsschluss transparent kenntlich gemacht und stellen keinen Sachmangel im Sinne der gesetzlichen Mängelhaftung dar, sofern sie die Funktion, Sicherheit oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts nicht beeinträchtigen.
Die Produkte sind voll funktionsfähig und entsprechen in ihrer technischen und funktionalen Beschaffenheit den vorgesehenen Einsatzzwecken.
Abgrenzung zur Mängelhaftung
Mängel, die die Funktion, Sicherheit oder Gebrauchstauglichkeit des Produkts beeinträchtigen, sind von dieser Regelung nicht erfasst und unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung.
Ergänzung zu Einzelhandelsverkaufsartikeln ohne Hilfsmittelnummer
Bestimmte Produkte werden von uns ausdrücklich als Einzelhandelsverkaufsartikel angeboten.
Diese Artikel verfügen nicht über eine Hilfsmittelnummer und sind nicht für die Abgabe oder Abrechnung im Rahmen einer Rezeptversorgung vorgesehen.
Die fehlende Hilfsmittelnummer kann unter anderem auf optische Abweichungen (z. B. Farbfehler), geringfügige Mängel oder Kennzeichnungsabweichungen am Produkt oder an der Verpackung zurückzuführen sein.
Unabhängig davon sind diese Artikel voll funktionsfähig und in ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung nicht eingeschränkt.
Aufgrund der genannten Eigenschaften werden diese Produkte nicht gemäß den jeweils geltenden MDR-Vorgaben für die Hilfsmittelversorgung abgegeben, sondern ausschließlich als voll funktionsfähige Einzelhandelsverkaufsartikel verkauft.
Eine Abrechnung über Rezept oder Krankenkasse ist ausgeschlossen.
Die Versorgung mit einem hilfsmittelnummernfähigen Produkt (A-Ware) im Rahmen einer Rezeptversorgung ist über unser Sanitätshaus selbstverständlich möglich und erfolgt in diesem Fall zu den jeweils gültigen Vertragspreisen der entsprechenden Krankenkasse.